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Riester-Rente: Der Staat hilft mit
Der Staat hilft mit beim Sparen fürs Alter: Mit der Rentenreform 2001 baute der Gesetzgeber erstmals die die private Vorsorge in das gesetzliche Rentensystem ein - die so genannte Riester-Rente, benannt nach dem früheren Arbeitsminister Walter Riester. Allerdings erwies sich die Förderung zunächst als Ladenhüter - obwohl kein anderes Vorsorgeprodukt so stark gefördert wird.
Comeback der Riester-Rente Die Riester-Rente steht vor einem Come-Back. Der Grund: Mit dem Alterseinkünftegesetz 2004 hat der Gesetzgeber die komplizierte Riester-Rente einfacher, flexibler und auch für die Anbieter attraktiver gemacht. Zuvor kostete es Versicherungsvertreter viel Zeit, das undurchschaubare Produkt zu erklären. Auch war die Vergütung für die Anbieter wenig verlockend. Bislang wurden fünf Millionen Verträge abgeschlossen, über 30 Millionen könnten es sein.
Nicht zu überbieten Dabei ist die Förderung für die Sparer durchaus lohnenswert. "Auf Grund der Zulagen ist die Rendite ohnehin von keiner anderen Vorsorgeform bei vergleichbarer Sicherheit zu toppen", sagt Rupprecht. Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bescheinigt dem Riester-Vertrag, unter den sicheren Anlageformen zurzeit der "weitaus attraktivste" zu sein. Wer einen Anspruch auf die Förderung hat, sollte daher "auf jeden Fall" einen Vorsorgevertrag abschließen, raten die Finanztester - "am besten sofort". Der Sparer muss sich dabei allerdings mit einigen Bedingungen anfreunden.
Der Staat zahl mit Im Grunde ist die Förderung ganz einfach: Der Sparer legt einen Teil seines Einkommens für das Alter an und der Staat legt Geld drauf. Die Förderung wird schrittweise eingeführt (siehe Tabelle). Derzeit bekommen Sparer eine Grundzulage von 76 Euro im Jahr, von 2008 an sind es 154 Euro. Wer Sprösslinge hat, bekommt zudem eine Zulage: Je Kind legt der Staat derzeit 92 Euro dazu, ab 2008 sind es 185 Euro. Die Zulage erhält, wer auch Anspruch auf Kindergeld hat. Für Familien lohnt die Förderung daher besonders - abhängig vom Einkommen kann sie bis zu 90 Prozent der Sparleistung ausmachen.
Das gibt der Staat
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Jahr
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Grundzulage
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Kinderzulage
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2004 und 2005
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76 Euro
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92 Euro
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2006 und 2007
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114 Euro
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138 Euro
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ab 2008
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154 Euro
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185 Euro
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Die Bedingung: Sparen Dazu muss der Sparer einen bestimmten Teil seines Einkommens anlegen - ebenfalls wieder schrittweise (siehe Tabelle): Derzeit sind es zwei Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens, ab 2008 sind es vier Prozent. Der Sparer muss diese zwei oder vier Prozent aber nicht komplett selbst aufbringen, denn die staatliche Zulage wird beim Beitrag eingerechnet.
Umfang der Förderung


Auch kinderlose Gutverdiener profitieren Besonderes Schmankerl: Die Beiträge sind steuerfrei und können als Sonderausgaben bei der Lohnsteuer geltend gemacht werden. Übersteigt die Steuerersparnis dabei die Höhe der Zulage, erstattet das Finanzamt die Differenz. Das kann schon ab einem Jahreseinkommen von 20.000 Euro der Fall sein. Dank Steuervorteil lohnt das "Riestern" auch für kinderlose Gutverdiener. Bei einem Single mit 50.000 Euro Einkommen übersteigt die Steuerersparnis von 670 Euro die Grundzulage um über 500 Euro. Die staatliche Förderung wächst in diesem Fall auf über 40 Prozent des Eigenanteils. In jedem Fall aber verhilft die Förderung den eher konservativ ausgelegten Riester-Produkten zu einem Renditeschub.
Steuern im Alter Es gibt allerdings eine Höchstgrenze dafür, was beim Fiskus geltend gemacht werden kann. Ab 2008 sind es 2100 Euro. Zudem muss der Sparer die Auszahlung der Zusatzrente im Alter als Einkommen versteuern. Der persönliche Steuersatz ist in dieser Lebensphase aber meist niedriger, weil das Einkommen in der Regel geringer ist als noch zu Erwerbszeiten.
Das müssen Sparer anlegen
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Jahr
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Sparleistung *
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Höchstgrenze
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2004 und 2005
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2 %
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1050 Euro
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2006 und 2007
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3%
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1575 Euro
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ab 2008
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4 %
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2100 Euro
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* in Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen
Einschränkungen Der Gesetzgeber knüpft noch weitere Bedingungen an das Riester-Sparen. Anspruchberechtigt sind zunächst einmal die Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung und auch Beamte. Das angesammelte Kapital wird frühestens ab dem 60. Lebensjahr und in Form einer Rente - also nicht auf einen Schlag - ausgezahlt. Bei Verträgen ab 2005 ist zwar eine maximale Einmalauszahlung von 30 Prozent möglich. Wer's flexibler mag oder Wert auf eine steuerfreie Auszahlung legt, für den kommt Riester also nur eingeschränkt in Frage. Für die Anbieter gilt: Zu Beginn der Rentenphase muss mindestens das gesparte Kapital inklusive der Zulagen zur Verfügung stehen.
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